Vom 01. Oktober bis 31. März kann jeden Montag, Mittwoch und Donnerstag, zwischen 18 und 21 Uhr unter Flutlicht gewalkt oder gejoggt werden.
Selbstverständlich unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen. Das Flutlicht wird so ressourcenschonend wie möglich und Sicherheitstechnisch vertretbar eingesetzt.