Laufen unter Flutlicht

Vom 01. Oktober bis 31. März kann jeden Montag, Mittwoch und Donnerstag, zwischen 18 und 21 Uhr unter Flutlicht gewalkt oder gejoggt werden.

Selbstverständlich unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen. Das Flutlicht wird so ressourcenschonend wie möglich und Sicherheitstechnisch vertretbar eingesetzt.